Allgemeine Nutzungsbedingungen

Handelsplatz für
Aktien der Windkraft Simonsfeld AG

1. Registrierung

Aktien der Windkraft Simonsfeld AG sind vinkulierte Namensaktien. Um mit einem möglichen Handelspartner, im Folgenden als "Trader" bezeichnet, in Kontakt treten oder Angebote bzw. Nachfragen einstellen oder bestätigen zu können, erfolgt die Registrierung als Trader. Die Vollendung des 18. Lebensjahres ist für den Handel mit Aktien obligatorisch.

2. Registrierungsformular

Mit Klick auf "Registrieren" auf der Startseite gelangen Sie zum Registrierungsformular. Nachdem der Nutzer seine Daten eingegeben hat, muss er ein Registrierungsformular ausdrucken, in dem seine Angaben angeführt sind. Mit seiner Unterschrift auf dem Formular bestätigt er die Richtigkeit der Daten sowie sein Einverständnis mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Das unterfertigte Formular ist zusammen mit der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Benutzers (oder des Zeichnungsberechtigten) an die Windkraft Simonsfeld AG zu übermitteln, welche die Daten überprüft.

3. Überprüfung und Freischaltung

Nach der Überprüfung – die in der Regel einen Werktag in Anspruch nimmt – erhält die/der Benutzer*in per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse seine Tradernummer übermittelt.

Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Persönliche Daten werden zur Kontaktaufnahme bei der Bestätigung von Angeboten an die beiden beteiligten Trader übermittelt.

4. Änderung der Registrierungsdaten und Passwortverlust

Nach der Registrierung und Freischaltung können persönliche Daten vom Trader eingesehen, aber nur über schriftliche Eingabe an die WKS AG geändert werden, die diese Änderungen überprüft und durchführt. Bei Passwortverlust wird über Systemanfrage automatisiert ein neues zugeteilt. Das Passwort kann in weiterer Folge selbst über die Registrierungsmaske geändert werden.

5. Login

Der Login eines Traders im System erfolgt mittels der bei der Registrierung zugeteilten Tradernummer und dem selbstgewählten Passwort.

6. Kauf- und Verkaufanbote einstellen

Registrierte und eingeloggte Tradern können Anbote zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien auf dem Handelsplatz platzieren.

7. Angebotsdauer

Anbote bzw. Nachfragen können für längstens 3 Wochen eingestellt werden, danach jederzeit um denselben Zeitraum verlängert werden.

8. Überprüfung

Ein Verkäufer wird vom Administrator mit der Gesamtzahl der von ihm gehaltenen Aktien freigeschalten und kann insgesamt nicht mehr Aktien anbieten als sich gemäß Aktienbuch in seinem Eigentum befinden. Nach der Übertragung der Aktien und der Eintragung im Aktienbuch wird die Gesamtzahl der verfügbaren Aktien angepasst.

Die Freischaltung gibt keine Informationen darüber, ob Verfügungseinschränkungen aus einem Rechtsverhältnis mit Dritten bestehen, beispielsweise Eigentumsvorbehalte durch Banken zur Besicherung von Krediten.

9. Kontaktaufnahme

Ein Trader kann jederzeit per "Privatnachricht" anonym Kontakt zu einem Anbieter aufnehmen und ein Gegenanbot in Anzahl und Preis legen oder eine Nachricht übermitteln.

10. Kauf- und Verkaufsanbote bestätigen

Unter „Verkaufangebote“ bzw. „Kaufangebote“ sind alle Kauf- bzw. Verkaufangebote mit der jeweiligen Trader-Nummer, Anzahl, Preis und Gültigkeit der Angebote aufgelistet. Mit Klick auf „Angebot bestätigen“ kann ein Angebot bestätigt werden. Falls eine Mindestmenge angegeben ist, kann selbst die gewünschte Aktienanzahl eingetragen werden. Käufer und Verkäufer erhalten nun eine Bestätigungsmail und die persönlichen Daten des jeweils anderen

Bei Bestätigung des Anbots ändert sich der Status auf „bestätigt“, bei Teilausführungen erscheint die eingetragene Menge als „bestätigt“ und beim ursprünglichen Anbot reduziert sich die Zahl der offenen Aktien. Per Mail erhalten beide Trader eine Verständigung und die persönlichen Daten des jeweils anderen Traders. Die beiden Trader folgen nun den empfohlenen Vorgaben zur Verkaufsabwicklung oder können Kontakt miteinander aufnehmen und sich über die Modalitäten der Verkaufsabwicklung bzw. der Zahlung verständigen.

Ein bindender Vertrag kommt erst mit dem handschriftlichen Unterzeichnen des Kaufvertrages zustande. Die Trader werden aber darauf hingewiesen, dass sie schon mit der elektronischen Bestätigung in eine vorvertragliche Beziehung eintreten und daher Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber ihrem Verhandlungspartner haben. Auch elektronische Angebote oder Bestätigungen sind daher schon – zu einem verdünnten Grad – verbindlich. Die Trader verpflichten sich, nur solche elektronische Angebote oder Bestätigungen abzugeben, die sie auch einhalten wollen.

11. Informationspflicht des Verkäufers

Mit Abschluss des Kaufvertrages garantiert der Verkäufer dem Käufer, dass die vertragsgegenständlichen Aktien sein freies, unbeschränktes Eigentum sind und nicht mit irgendwelchen Lasten, wie insbesondere Pfandrechten, Fruchtgenussrechten, Nutzungsrechten oder ähnliche Rechten eines Dritten belastet sind. Bestehen derartige Verfügungseinschränkungen, die zu Verzögerungen bei der Eigentumsübertragung führen können, so ist der Käufer vor Vertragsunterzeichnung vom Verkäufer darüber zu informieren.

12. Verkaufsabwicklung

Käufer*in und Verkäufer*in sind als Vertragspartner*innen für die Abwicklung des Kaufs / Verkaufs selbst verantwortlich.

Die/Der Verkäufer*in schickt einen ausgefüllten, unterfertigen Kaufvertrag innerhalb von drei Werktagen per Post oder per E-Mail (als pdf-Anhang) an den Käufer*in. (Ein Muster des Kaufvertrages ist im E-Mail an die/den Verkäufer*in enthalten und steht auf der Website zum Download bereit.)

Die/Der Käufer*in unterfertigt den Vertrag und schickt den von beiden Vertragspartner*innen unterschriebenen Kaufvertrag innerhalb von drei Werktagen an die Windkraft Simonsfeld: per Post an Windkraft Simonsfeld, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn oder per E-Mail (als pdf.-Anhang) an aktien@wksimonsfeld.at

Die Windkraft Simonsfeld bestätigt nun beiden Vertragspartner*innen per E-Mail den Eingang des Kaufvertrages.

Nun überweist die/der Käufer*in innerhalb von drei Werktagen (oder zu einem anderen auf dem Kaufvertrag genannten Termin) den Kaufpreis auf das von der Verkäuferin / vom Verkäufer auf dem Kaufvertrag angegebene Konto.

Die/Der Verkäufer*in muss die Windkraft Simonsfeld AG per E-Mail an aktien@wksimonsfeld.at oder telefonisch unter 02576 3324-700 verständigen, wenn die Zahlung sechs Werktage nach der Bestätigung über den Eingang des Kaufvertrages durch die Windkraft Simonsfeld bzw. zu dem auf dem Kaufvertrag vereinbarten Termin NICHT auf seinem Konto eingegangen ist. Erfolgt keine Verständigung wird die Übertragung der Aktien – nach Freigabe durch den Aufsichtsrat – im Aktienbuch der Windkraft Simonsfeld AG vorgenommen.

13. Eintrag im Aktienbuch und Bestätigung

Die Aktien werden auf den Namen der Käuferin / des Käufers im Aktienbuch der Windkraft Simonsfeld AG eingetragen. Käufer*in und Verkäufer*in erhalten per E-Mail eine Bestätigung über die Eintragung im Aktienbuch, eine Kopie des Kaufvertrages sowie einen aktuellen Aktienbuchauszug. Der Kauf ist damit abgeschlossen.

14. Kosten

Die Nutzung des Handelsplatzes der Windkraft Simonsfeld AG ist kostenlos.

15. Haftungsausschluss

Die Windkraft Simonsfeld AG übernimmt keine Garantie für das tatsächliche Zustandekommen eines Kaufs oder Verkaufs.

16. Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen behält sich die Windkraft Simonsfeld AG das Recht vor, Trader über eine bestimmte Zeitdauer vom Handelsplatz auszuschließen. Bei weiteren Verstößen kann dieser Zeitraum ausgeweitet, oder der Benutzer vollständig ausgeschlossen werden. Der Versuch, eine verhängte Sperre zu umgehen, ist als gravierender Verstoß zu werten.

17. Transparenz

Die WKS versteht sich als transparentes und offen kommunizierendes Unternehmen. Daher bekennt sich die WKS zur Einhaltung von Transparenzkriterien betreffend Wertpapiergeschäften von Führungskräften.

Die Windkraft Simonsfeld AG veröffentlicht Transaktionen mit Aktien und Anleihen der Windkraft Simonsfeld AG, welche von unseren Führungskräften und Personen, die zu diesen in enger Beziehung stehen, getätigt werden. Zu den Führungskräften gehören Vorstand, AufsichtsrätInnen und AbteilungsleiterInnen, zu Personen, die zu diesen in enger Beziehung stehen, gehören EhepartnerInnen, unterhaltsberechtigte Kinder und Verwandte, die bei Geschäftsabschluss seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt wohnen. Hierzu zählen ebenso juristische Personen, Personengesellschaften und treuhändisch tätige Einrichtungen, die in einem Naheverhältnis zu einer Person mit Führungsaufgaben stehen.

Diese Personen sind verpflichtet, unser Unternehmen über Transaktionen mit Windkraft Simonsfeld Aktien oder Anleihen unverzüglich nach Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechende Veröffentlichung kann nur erfolgen, sofern uns diese Transaktionen auch tatsächlich - gemäß den Nutzungsbedingungen unseres Handelsplatzes (Pkt. 17) bzw. unseres Code of Conduct - gemeldet werden.

Binnen fünf Werktagen nach Eintragung im Aktienbuch veröffentlicht die Windkraft Simonsfeld AG auf ihrer Website die Art der gehandelten Wertpapiere, die Volumina, das Datum der Transaktion sowie die Funktion und den Namen der beteiligten Führungskräfte beziehungsweise deren naher Angehöriger. Die Veröffentlichung bleibt für mindestens drei Monate bestehen.

Handelsplatz für Anleihen der Windkraft Simonsfeld AG

1. Registrierung

Um mit einem möglichen Handelspartner, im Folgenden als "Trader" bezeichnet, in Kontakt treten oder Kaufanbote bzw. Verkaufanbote einstellen oder bestätigen zu können, erfolgt die Registrierung als Trader. Die Vollendung des 18. Lebensjahres ist für den Handel mit Anleihen obligatorisch.

2. Registrierungsformular

Mit Klick auf "Registrieren" auf der Startseite gelangen Sie zum Registrierungsformular. Nachdem der Nutzer seine Daten eingegeben hat, muss er ein Registrierungsformular ausdrucken, in dem seine Angaben angeführt sind. Mit seiner Unterschrift auf dem Formular bestätigt er die Richtigkeit der Daten sowie sein Einverständnis mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Das unterfertigte Formular ist zusammen mit der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Benutzers (oder des Zeichnungsberechtigten) an die Windkraft Simonsfeld AG zu übermitteln, welche die Daten überprüft.

3. Überprüfung und Freischaltung

Nach der Überprüfung – die in der Regel einen Werktag in Anspruch nimmt – erhält der Benutzer schriftlich an diejenige Adresse, die er als seinen Wohnsitz angegeben hat, seine Tradernummer und den Freischaltungscode, mit der er seinen Zugang zum Handelsplatz aktivieren kann.
Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Persönliche Daten werden zur Kontaktaufnahme bei der Annahme von Angeboten an die beiden beteiligten Trader übermittelt.

4. Änderung der Registrierungsdaten und Passwortverlust

Nach der Registrierung und Freischaltung können persönliche Daten vom Trader eingesehen, aber nur über schriftliche Eingabe an die WKS AG geändert werden, die diese Änderungen überprüft und durchführt. Bei Passwortverlust wird über Systemanfrage automatisiert ein neues zugeteilt. Das Passwort kann in weiterer Folge selbst über die Registrierungsmaske geändert werden.

5. Login

Der Login eines Traders im System erfolgt mittels der bei der Registrierung zugeteilten Tradernummer und dem selbstgewählten Passwort.

6. Kauf- und Verkaufanbote einstellen

Registrierte und eingeloggte Tradern können Anbote zum Kauf bzw. Verkauf von Anleihen auf dem Handelsplatz platzieren.

7. Angebotsdauer

Kaufanbote bzw. Verkaufanbote können für längstens 3 Wochen eingestellt werden, danach jederzeit um denselben Zeitraum verlängert werden.

8. Keine Haftung und Gewähr für angebotene Anleihen

Die Eigentumsübertragung von Anleihen (Kauf, Schenkung, usw...) wird nicht an die WKS AG gemeldet und unterliegt keiner Prüfungsmöglichkeit durch die WKS AG. Die WKS AG übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung und Gewähr dafür, dass die auf dem Handelsplatz angebotenen Anleihen sich tatsächlich im Eigentum des Verkäufers befinden.

9. Kontaktaufnahme

Ein Trader kann jederzeit per "Privatnachricht" anonym Kontakt zu einem Anbieter aufnehmen und ein Gegenanbot in Anzahl und Preis legen oder eine Nachricht übermitteln.

10. Kauf- und Verkaufsanbote annehmen

Unter „Verkaufangebote“ bzw. „Kaufangebote“ sind alle Kauf- bzw. Verkaufangebote mit der jeweiligen Trader-Nummer, Anzahl, Preis und Gültigkeit der Angebote aufgelistet. Mit Klick auf „Angebot bestätigen“ kann ein Angebot bestätigt werden. Falls eine Mindestmenge angegeben ist, kann selbst die gewünschte Anzahl an Anleihen eingetragen werden. Käufer und Verkäufer erhalten nun eine Bestätigungsmail und die persönlichen Daten des jeweils anderen.

Ein bindender Vertrag kommt erst mit dem handschriftlichen Unterzeichnen des Kaufvertrages zustande. Die Trader werden aber darauf hingewiesen, dass sie schon mit der elektronischen Bestätigung in eine vorvertragliche Beziehung eintreten und daher Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber ihrem Verhandlungspartner haben. Auch elektronische Angebote oder Bestätigungen sind daher schon – zu einem verdünnten Grad – verbindlich. Die Trader verpflichten sich, nur solche elektronische Angebote oder Bestätigungen abzugeben, die sie auch einhalten wollen.

11. Verkaufsabwicklung

Jetzt beginnt die Kauf-/Verkaufsabwicklung: Käufer und Verkäufer sind als Vertragspartner für die Abwicklung des Kaufs/Verkaufs selbst verantwortlich, sie können nun miteinander in Kontakt treten und die Modalitäten der Verkaufsabwicklung bzw. der Zahlung vereinbaren.

12. Kosten

Die Nutzung des Handelsplatzes der Windkraft Simonsfeld AG ist kostenlos.

13. Haftungsausschluss

Die Windkraft Simonsfeld AG übernimmt keine Garantie für das tatsächliche Zustandekommen eines Kaufs oder Verkaufs.

14. Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen behält sich die Windkraft Simonsfeld AG das Recht vor, Trader über eine bestimmte Zeitdauer vom Handelsplatz auszuschließen. Bei weiteren Verstößen kann dieser Zeitraum ausgeweitet, oder der Benutzer vollständig ausgeschlossen werden. Der Versuch, eine verhängte Sperre zu umgehen, ist als gravierender Verstoß zu werten.

15. Transparenz

Die WKS versteht sich als transparentes und offen kommunizierendes Unternehmen. Daher bekennt sich die WKS zur Einhaltung von Transparenzkriterien betreffend Wertpapiergeschäften von Führungskräften.

Die Windkraft Simonsfeld AG veröffentlicht Transaktionen mit Aktien und Anleihen der Windkraft Simonsfeld AG, welche von unseren Führungskräften und Personen, die zu diesen in enger Beziehung stehen, getätigt werden. Zu den Führungskräften gehören Vorstand, AufsichtsrätInnen und AbteilungsleiterInnen, zu Personen, die zu diesen in enger Beziehung stehen, gehören EhepartnerInnen, unterhaltsberechtigte Kinder und Verwandte, die bei Geschäftsabschluss seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt wohnen. Hierzu zählen ebenso juristische Personen, Personengesellschaften und treuhändisch tätige Einrichtungen, die in einem Naheverhältnis zu einer Person mit Führungsaufgaben stehen.

Diese Personen sind verpflichtet, unser Unternehmen über Transaktionen mit Windkraft Simonsfeld Aktien oder Anleihen unverzüglich nach Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechende Veröffentlichung kann nur erfolgen, sofern uns diese Transaktionen auch tatsächlich - gemäß den Nutzungsbedingungen unseres Handelsplatzes (Pkt. 17) bzw. unseres Code of Conduct - gemeldet werden.

Binnen fünf Werktagen nach Eintragung im Aktienbuch veröffentlicht die Windkraft Simonsfeld AG auf ihrer Website die Art der gehandelten Wertpapiere, die Volumina, das Datum der Transaktion sowie die Funktion und den Namen der beteiligten Führungskräfte beziehungsweise deren naher Angehöriger. Die Veröffentlichung bleibt für mindestens drei Monate bestehen.